Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 und die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 16.04.2018 bis 16.05.2018 im Rathaus der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstr. 2, 88374 Hoßkirch), Zimmer 2.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel am Montag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Beachten sie bitte, dass das Rathaus während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist).
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden:
http://www.gemeinde-hosskirch.de
Hier: "Aktuelles".
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
− Umweltbericht in der Fassung vom 26.02.2018 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; Weitere Schutzgebiete/Biotope; Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels; Landschaftsbild; Mensch, Kulturgüter und erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung
− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines vom 15.02.2017 gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Landratsamt Ravensburg; Stellungnahmen des Regierungspräsidiums von Tübingen (Belange der Raumordnung, des Straßenwesens und Naturschutzes), Koordinierte Stellungnahme des Landratsamtes von Ravensburg (Bau- und Gewerbeamt, Straßenbauamt, Straßenverkehrsbehörde. Rechts- und Ordnungsamt), Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege), Koordinierte Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Sachgebiet Naturschutz, Sachgebiet Oberflächengewässer, Gewässerökologie, Hochwasserschutz, Sachgebiet Bodenschutz, Altlasten, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz, Abbauvorhaben)
− Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "GE Hoßkirch Ost" des Büro Sieber vom 25.07.2017 zur Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärm-Immissionen ausgehend vom Plangebiet
− Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "GE Hoßkirch Ost" des Büro Sieber vom 25.11.2016
− Sichtbarkeitsanalyse zur Kirche "St. Petrus" in Hoßkirch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" des Büro Sieber in der Fassung vom 16.09.2017 bezüglich veränderter Sichtbeziehungen zur Kirche. St. Petrus.
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstraße 2, 88374 Hoßkirch) sowie in den Räumlichkeiten des Gemeindeverwaltungsverband Altshausen (Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Hoßkirch, den 28.03.2018
Roland Haug Bürgermeister |