Head
Notdienste | Karte | Impressum | Home
Hosskirch
 
Rathaus
Das Rathaus-Team
Formularservice
Satzungen
Rathaus aktuell ...
Gewerbegebiet Hoßkirch Ost
Bodenrichtwerte
Chronik der Gemeinde
Aktuelles / Nachrichten
Gemeinderat / Ausschüsse ...
Bauen in der Gemeinde
Gemeinde-Partnerschaft
SEEzeit Hoßkirch
Wohnmobil Stellplätze
Bahnhaltepunkt
E-Ladestation / Radservicepunkt
Firmen / Banken / Handwerker
Gaststätten
Kirchen
Schulen
Kindergarten
Seniorentreff
Unsere Vereine
Veranstaltungen
Gemeindeblatt
Fotos
Kontakt
Links
 
GVV-Altshausen
 
 
Wetterstation
 
Gewerbegebiet Hoßkirch Ost
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu!
Der Gemeinderat der Gemeinde Hoßkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der zu überplanende Bereich befindet sich östlich der Gemeinde Hoßkirch und schließt sich direkt an den Nordosten des Kreuzungsbereiches der Landstraße "L 286" und der Kreisstraße "K 8036" an. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 und die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 16.04.2018 bis 16.05.2018 im Rathaus der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstr. 2, 88374 Hoßkirch), Zimmer 2.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel am Montag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Beachten sie bitte, dass das Rathaus während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden:
http://www.gemeinde-hosskirch.de
Hier: "Aktuelles".

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
− Umweltbericht in der Fassung vom 26.02.2018 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; Weitere Schutzgebiete/Biotope; Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels; Landschaftsbild; Mensch, Kulturgüter und erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung
− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines vom 15.02.2017 gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Landratsamt Ravensburg; Stellungnahmen des Regierungspräsidiums von Tübingen (Belange der Raumordnung, des Straßenwesens und Naturschutzes), Koordinierte Stellungnahme des Landratsamtes von Ravensburg (Bau- und Gewerbeamt, Straßenbauamt, Straßenverkehrsbehörde. Rechts- und Ordnungsamt), Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege), Koordinierte Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Sachgebiet Naturschutz, Sachgebiet Oberflächengewässer, Gewässerökologie, Hochwasserschutz, Sachgebiet Bodenschutz, Altlasten, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz, Abbauvorhaben)
− Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "GE Hoßkirch Ost" des Büro Sieber vom 25.07.2017 zur Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärm-Immissionen ausgehend vom Plangebiet
− Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "GE Hoßkirch Ost" des Büro Sieber vom 25.11.2016
− Sichtbarkeitsanalyse zur Kirche "St. Petrus" in Hoßkirch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" des Büro Sieber in der Fassung vom 16.09.2017 bezüglich veränderter Sichtbeziehungen zur Kirche. St. Petrus.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstraße 2, 88374 Hoßkirch) sowie in den Räumlichkeiten des Gemeindeverwaltungsverband Altshausen (Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Hoßkirch, den 28.03.2018
Roland Haug Bürgermeister

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Hoßkirch Ost"

Der Gemeinderat der Gemeinde Hoßkirch hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" in öffentlicher Sitzung am 19.12.2016 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr.789/1

Gewerbegebiet_Ost

Erfordernis und Ziele der Planung:
Ausweisung eines Gewerbegebietes für die ortsansässigen

  • Betriebe zur Stärkung des gewerblichen Standortes der Gemeinde Hoßkirch
  • Schaffung von Arbeitsplätzen für die lokale Bevölkerung
  • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerung
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Hosskirch, 20.12.2016
Roland Haug, Bürgermeister

PDF Infos als PDF
Gemeindeverwaltung Hoßkirch
Bürgermeister Roland Haug
Kirchstraße 2
88374 Hoßkirch
Telefon: 07587/631
Telefax: 07587/1057
E-Mail: info@gemeinde-hosskirch.de
nach oben
zurück
  ©Copyright: Gemeinde Hoßkirch                                                                   Impressum | Datenschutz | Home