Gemeinde
Notdienste | Karte | Impressum | Home
 
Rathaus
Wahlen
Aktuelles / Nachrichten
Gemeinderat / Ausschüsse ...
Bauen in der Gemeinde
Gemeinde-Partnerschaft
SEEzeit Hoßkirch
Wohnmobil Stellplätze
Bahnhaltepunkt
E-Ladestation / Radservicepunkt
Firmen / Banken / Handwerker
Gaststätten
Kirchen
Schulen
Kindergarten
Unsere Vereine
Veranstaltungen
Gemeindeblatt
Fotos
Kontakt
Links
 
GVV-Altshausen
 
 
Wetterstation
 
 
Schild
Wahltermine in der Gemeinde Hoßkirch
BUNDESTAGSWAHL AM 23.02.2025

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen

ERKLÄRVIDEO
In diesem Video erfährst Du (fast) alles, was Du über die Bundestagswahl wissen musst!

 

Wahlschein bequem per Internet beantragen (Briefwahl)

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Erteilung eines Wahlscheins bei der Gemeinde Hoßkirch schriftlich (auch per E-Mail) gestellt werden. Telefonische Antragsstellung sind per Gesetz unzulässig. Ebenfalls bieten wir die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Unter untenstehendem Link gelangen Sie zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.

Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Die Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen per Internet ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich, da sonst die Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht gewährleistet werden kann.

Bei Fragen wenden sie sich gerne an das Rathaus.

So funktioniert die Briefwahl:

  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert einpacken, Kuvert verschließen
  • Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
  • Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag einlegen und diesen zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
 
nach oben
zurück
  ©Copyright: Gemeinde Hoßkirch                                                                   Impressum | Datenschutz | Home