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Rathaus Hoßkirch
InfoInformationen / Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot)
Welche Unterlagen sind für eine Anmeldung zur Eheschließung notwendig ?
Hier erste Informationen. Das ersetzt aber nicht ein Gespräch mit dem Standesamt.
Die Unterlagen die zur Anmeldung erforderlich sind, kann einer der Verlobten allein abgeben und einen Termin vereinbaren.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Standesamt Hoßkirch zur Verfügung
Notwendige Unterlagen:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Abstammungsurkunde ( neueren Datums )
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt des Geburtsortes.
Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes.
Wo bekommen Sie das?
Einwohnermeldeamt Hoßkirch - Rathaus
Aufenthaltsbescheinigung des Zweitwohnsitzes.
Wo bekommen Sie das?
Vordruck beim Standesamt in Hoßkirch
Personalausweis oder Reisepass.
Beitrittserklärung des im Aufgebot nicht anwesenden Verlobten.
Zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen oder nichtehelichen Kindern:
Zeugnis des Vormundschaftsgerichts oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
Wo bekommen Sie das?
Beim Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk das Kind wohnt.
Entfällt, wenn die elterliche Sorge nicht bei einem der Verlobten liegt.
Nachweis durch Gerichtsbeschluss oder Scheidungsurteil.
Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern:
Abstammungsurkunde des Kindes
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt des Geburtsortes.
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren.
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit.
Voraussetzungen : Antragsteller muss über 16, künftiger Ehegatte volljährig sein.
Diese Befreiung erhalten Sie beim Vormundschaftsgericht.
Beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Vater und Mutter, ggf. Einwilligungs-berechtigter Elternteil, Standesamt oder Vormund. Zusätzlich für schon verheiratet gewesende Verlobte sind für alle früheren Ehen und deren Auflösung nachzuweisen.
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt der Eheschließung.
Bei Eheschließung vor 1958 :
Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk, (oder Heiratsurkunde und mit Rechtskraftvermerk
versehenes Scheidungsurteil) oder Sterbeurkunde.
Bei Eheschließung nach 1958 :
Familienbuchabschrift mit Eheauflösungsvermerk
(Neuester Stand mit Vermerk über Auflösung der Ehe).
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt.
Bei Scheidung im Ausland:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründen. Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige - Ehefähigkeitszeugnis mit / ohne Legalisation der deutschen Vertretung im Ausland.
Wo bekommen Sie das?
Bei der zuständigen Heimatbehörde / Konsulat
Für Staatsangehörige, deren Länder keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, beantragt das Standesamt Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandesgerichtspräsidenten konsularische EhefähigkeitsbescheinigungLedigkeitsbescheinigung.
Wo gibt´s das?
Beim zuständigen Konsulat oder bei der zuständigen Heimatbehörde.
 
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