Head
Notdienste | Karte | Impressum | Home
Hosskirch
 
Rathaus
Das Rathaus-Team
Formularservice
Satzungen
Rathaus aktuell ...
Gewerbegebiet Hoßkirch Ost
Bodenrichtwerte
Chronik der Gemeinde
Aktuelles / Nachrichten
Gemeinderat / Ausschüsse ...
Bauen in der Gemeinde
Gemeinde-Partnerschaft
SEEzeit Hoßkirch
Wohnmobil Stellplätze
Bahnhaltepunkt
E-Ladestation / Radservicepunkt
Firmen / Banken / Handwerker
Gaststätten
Kirchen
Schulen
Kindergarten
Seniorentreff
Unsere Vereine
Veranstaltungen
Gemeindeblatt
Fotos
Kontakt
Links
 
GVV-Altshausen
 
 
Rathaus Hoßkirch
InfoInformationen über Ausweisbestellung
Urlaubszeit – Reisezeit:
Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Rechtzeitig vor Antritt einer Urlaubsreise sollten Sie Ihre Ausweisdokumente überprüfen, damit bei Reisebeginn gültige Papiere vorliegen.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises und Reisepasses sind ein aktuelles biometrisches Passbild, das alte Ausweisdokument und bei Erstbeantragung eine Geburtsurkunde vorzulegen. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Die Herstellung eines neuen Ausweises oder Passes durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. 3 Wochen.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis bzw. einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Auch hierfür benötigen Sie ein biometrisches Passbild und müssen persönlich erscheinen. Diese Dokumente werden direkt im Passamt ausgestellt und ausgehändigt. Hinweis: Nicht alle Länder akzeptieren ein vorläufiges Dokument.
Gegen eine erhöhte Gebühr besteht auch die Möglichkeit eines Express-Passes. Dieser wird von der Bundesdruckerei Berlin im Regelfall innerhalb von drei Arbeitstagen geliefert.
Bei der Urlaubsplanung ist es auch wichtig, die Ausweise der mitreisenden Kinder zu überprüfen. Hinweis: Seit 26.06.2012 werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr anerkannt. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Grundsätzlich gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass auszustellen. Hierzu sind eine Geburtsurkunde des Kindes und ein biometrisches Passbild erforderlich. Vor der Ausstellung muss eine Zustimmungserklärung, von beiden Elternteilen unterschrieben, vorgelegt werden. (Evtl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht mitbringen). Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen ebenfalls zur Beantragung zum Unterschreiben mitkommen.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um sechs Jahre ist möglich, jedoch ebenfalls längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Anstelle des Kinderreisepasses kann auch vor Entstehen der gesetzlichen Ausweispflicht ein Personalausweis beantragt werden. Vorzulegen sind ein Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, sowie ein biometrisches Passbild. Die persönliche Beantragung ist erforderlich. Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Personalausweis beantragen möchten, müssen zusätzlich eine unterschriebene Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen.
Darüber hinaus kann auch für Kinder ein Reisepass beantragt werden. Erforderlich hierzu sind der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde und ein biometrisches Passbild. Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Reisepass beantragen möchten, müssen zusätzlich eine unterschriebene Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Fingerabdrücke werden bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr bei Antragstellung genommen, die Unterschrift des Kindes ist ab dem vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes erforderlich.
Aktuelle Einreisebestimmungen über das Urlaubsland finden Sie auch im Internet unter
www.auswaertiges-amt.de
 
PDF Hier der Text als PDF

nach oben
zurück
  ©Copyright: Gemeinde Hoßkirch                                                                   Impressum | Datenschutz | Home